Baurechtsverwaltung

Die Baurechtsverwaltung Bregenzerwald wurde am 22.09.2017 als Verwaltungsgemeinschaft von 16 Gemeinden gegründet. Inzwischen besteht die Verwaltungsgemeinschaft aus 22 Mitgliedern. Die Bauverfahren der Mitgliedsgemeinden sollen durch die gemeinschaftliche Erledigung einheitlich und kompetent durchgeführt werden. Das Büro befindet sich im Posthus in Egg im 1. OG.

Das Aktionsgebiet der Baurechtsverwaltung weist eine Fläche von knapp 525 km² auf und umfasst ca. 30.800 Einwohner. Die durchschnittliche Entfernung der Mitgliedsgemeinden beträgt ca. 11 km.


Kontakt:

Baurechtsverwaltung Bregenzerwald
Posthus Loco 597, 1. OG
6863 Egg
+43 5512 26000 21
baurecht@regiobregenzerwald.at


Team Baurechtsverwaltung

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Team Baurechtsverwaltung


Die Kernaufgaben der Baurechtsverwaltung bestehen aus allen Agenden des Vorarlberger Baugesetzes und den dazu ergangenen Verordnungen. Der Schwerpunkt liegt in der Durchführung sämtlicher Bauverfahren.

Die Baurechtsverwaltung kümmert sich auch um eng verbundene Aufgabenbereiche wie die bescheidmäßige Erledigung von Kanal- und Wasseranschlussbescheiden, die Hausnummernvergabe und die Zulassung geringerer Bauabstände nach dem Straßengesetz. Nach Bedarf, kann der Aufgabenbereich angepasst werden.

Flächenwidmungen und die Beurteilung des Orts und Landschaftsbildes sind weiterhin Aufgabe der jeweiligen Gemeinde.


Wie läuft das in der Praxis ab?

Bauplan BRV - Wird beabsichtigt zu bauen, wird empfohlen sich mit dem Anliegen zuerst an die Gemeinde zu wenden um erste Auskünfte zu erhalten und vor allem Fragen der Gestaltung oder einer fehlenden Flächenwidmung zu klären. Alternativ erhalten Bauwerber auch bei der Baurechtsverwaltung Bregenzerwald Auskunft.


Ist das Projekt erfolgreich mit der Gemeinde abgestimmt, sind alle Unterlagen für den Bauantrag zusammenzustellen. Bei Fragen zu den erforderlichen Plan- und Beschreibungsunterlagen helfen die Baueingabeverordnung sowie die Mitarbeiter der BRV gerne weiter.


Der Bauantrag wird bei der Gemeinde abgegeben, diese prüft das Projekt im Hinblick auf das Ortsbild und leitet den Antrag und eventuell vorhandene Bauakten an die BRV weiter.

Bauverhandlung BRV -

Wenn die Widmung und allfällige erforderliche Zustimmungen betreffend Abstandsnachsichten gegeben sind, wird in der Regel der Termin für die Bauverhandlung kundgemacht. 


Bis zur Bauverhandlung vor Ort dauert es üblicherweise ca. 3 Wochen. In diesem Zeitraum werden die erforderlichen Sachverständigengutachten eingeholt und die Nachbarn haben Gelegenheit sich über das Bauvorhaben zu informieren.

Im Zuge der Bauverhandlung bekommen alle Beteiligten die Gelegenheit Ihre Stellungnahmen zum Ermittlungsergebnis vorzubringen. Sind alle Fragen geklärt kann der Bescheid erlassen werden.


Nach Vollendung des Bauvorhabens ist eine Fertigstellungsmeldung zu übermitteln. Gelegentlich erfolgt eine Schlussprüfung vor Ort.

Damit ist das Bauverfahren abgeschlossen. Nach Verständigung des Finanzamtes wird der Akt entweder im Bregenzerwald Archiv eingelagert oder an die Gemeinde retourniert.

Die Baurechtsverwaltung Bregenzerwald besteht derzeit aus 22 Mitgliedsgemeinden. Die Tätigkeit in den Gemeinden wurde, entsprechend der folgenden Reihung, schrittweise aufgenommen.


Sibratsgfäll, Reuthe, Alberschwende, Schröcken, Hittisau, Langen bei Bregenz, Doren, Riefensberg, Schoppernau,, Schnepfau, Bezau, Egg, Langenegg, Lingenau, Krumbach, Bizau,Schwarzenberg, Sulzberg, Warth, Andelsbuch, Au, Damüls


Im Februar 2020 konnte die Startphase abgeschlossen werden. Weitere Gemeinden des Bregenzerwaldes sind herzlich eingeladen ebenfalls der Verwaltungsgemeinschaft beizutreten.

Informationen zum Bauverfahren

Arten von Bauvorhaben

Das Vorarlberger Baugesetz (BauG) unterscheidet drei Arten von Bauvorhaben:

  • bewilligungspflichtige Bauvorhaben (§18 BauG)
  • anzeigepflichtige Bauvorhaben (§19 BauG)
  • freie Bauvorhaben (§20 BauG)

Bauvorhaben wie die Errichtung oder die wesentliche Änderung von Gebäuden, Nutzungsänderungen von Gebäuden, Werbeanlagen und ähnliches sowie Vorhaben, die eine Abstandsnachsicht benötigen, sind im Sinne des §18 BauG bewilligungspflichtig.
Die Baubewilligung bescheinigt die gesetzeskonforme Planung  eines Bauvorhabens und ermächtigt mit ihrer Rechtskraft zu dessen Ausführung.

Haus Tamegger Bezau - Bauvorhaben wie die Errichtung von kleineren Nebengebäuden (z.B. Geräteschuppen), Bauwerken, die keine Gebäude sind (z.B. Carports, Schwimmbecken, Stützmauern), straßenseitigen Einfriedungen oder Abbrüche von Gebäuden) sind im Sinne des § 19 BauG anzeigepflichtig. 

Ein wesentlicher Unterschied zu bewilligungspflichtigen Verfahren liegt darin, dass die Nachbarn im Anzeigeverfahren nicht Partei sind. 

Der Freigabebescheid bescheinigt die gesetzeskonforme Planung eines Bauvorhabens und ermächtigt mit seiner Rechtskraft zu dessen Ausführung. Auch darf mit dem Bau begonnen werden, wenn die Baubehörde innerhalb von 6 Wochen nach erfolgter Bauanzeige keine Entscheidung getroffen hat.

Haus Tamegger Bezau -

Gewisse Bauvorhaben, wie z.B. die Errichtung von nicht an öffentlichen Straßen gelegenen Einfriedungen bis max 1,80 m Höhe oder bloße Sanierungsmaßnahmen, sind im Sinne des § 20 BauG frei.

Im Zweifelsfall entscheidet die Behörde, ob Bewilligungs- oder Anzeigepflicht gegeben ist. Die Baurechtsverwaltung steht Ihnen gerne mit Rat und Tat zur Seite. Generelle Abklärungen sind während der Amtszeiten oder nach telefonischer Vereinbarung möglich.

Links zu erläuternden Kommentaren und baurechtlichen Gesetzestexten finden Sie im Bereich Links und Download.

Die notwendigen Schritte zur Baubewilligung oder zum Freigabebescheid

  1. Einreichung
    des Bauantrags/der Bauanzeige samt der Planunterlagen laut Baueingabeverordnung. Wir empfehlen eine vorangehende Abklärung mit uns. Wir bitten um die Zusendung der Planunterlagen auch in digitaler Form, zusätzlich zur obligatorischen Papierform.
  2. Begutachtung 
    der Einreichunterlagen durch die Baurechtsverwaltung Bregenzerwald
  3. Kundmachung
    der Bauverhandlung oder schriftliches Parteiengehör im Falle eines positiven Begutachtungsergebnisses
  4. Akteneinsicht,
    etwaige Stellungnahmen der Nachbarn und sonstiger Parteien
  5. Mündliche Bauverhandlung,
    falls erforderlich
  6. Baubewilligung 
    bzw. Freigabebescheid, falls die Bewilligungsfähigkeit gegeben ist
  7.  Schriftliche Meldung der Fertigstellung
    des Bauvorhabens. Anschließend erfolgt allenfalls eine Schlussprüfung vor Ort.

Checkliste zur Einreichung eines Bauantrags/einer Bauanzeige

  1. Schriftlicher Bauantrag 
    bzw. schriftliche Bauanzeige mit Name, Adresse, Telefonnummer, E-Mailadresse der bauwerbenden Person, Angabe von Art, Lage, Umfang und beabsichtigter Verwendung des Bauvorhabens.
  2. Energieausweis,
    sofern es sich um "konditionierte" (beheizt, gekühlt etc.) Gebäude handelt.
  3. Unterschriften 
    der bauwerbenden Person und aller Grundeigentümer.
  4. Zustimmung der betroffenen Nachbarn
    zur Erteilung einer Abstandsnachsicht, falls erforderlich.
  5. Nachweis 
    der rechtlich gesicherten Anbindung an eine öffentliche Verkehrsfläche, etwa mittels eines Dienstbarkeitsvertrags. Befindet sich die Zufahrt an einer Landesstraße ist eine Gebrauchserlaubnis beizulegen.
  6. Verzeichnis der Nachbarn 
    unter Angabe der Anschriften und Grundstücksnummern der Nachbargrundstücke.
  7. Maßstäbliche Plan- und Beschreibungsunterlagen
    in dreifacher Ausfertigung vom Bauwerber und Planer unterschrieben:
  • Baubeschreibung - Ausführungsart der Bauteile mit den dazugehörenden Berechnungen, Abwasserbeseitigung, Strom- und Wasserversorgung, Beheizung u.ä.
  • Übersichtsplan im Maßstab M 1:1000.
  • Schnitte, Ansichten und Geschossgrundrisse M 1:100.
  • Abstandsflächenplan 1:200.
  • Lageplan M 1:500 mit Darstellung des Bauvorhabens samt Zufahrten, Abstellplätzen, Abwasseranlagen u.ä.

Nützliche Links