Aufgaben

Die Kernaufgaben der Baurechtsverwaltung bestehen aus allen Agenden des Vorarlberger Baugesetzes und den dazu ergangenen Verordnungen. Der Schwerpunkt liegt in der Durchführung sämtlicher Bauverfahren.

Die Baurechtsverwaltung kümmert sich auch um eng verbundene Aufgabenbereiche wie die bescheidmäßige Erledigung von Kanal- und Wasseranschlussbescheiden, die Hausnummernvergabe und die Zulassung geringerer Bauabstände nach dem Straßengesetz.
Nach Bedarf, kann der Aufgabenbereich angepasst werden.

Flächenwidmungen und die Beurteilung des Orts und Landschaftsbildes sind weiterhin Aufgabe der jeweiligen Gemeinde.

Wie läuft das in der Praxis ab?

Bauplan BRV - Wird beabsichtigt zu bauen, wird empfohlen sich mit dem Anliegen zuerst an die Gemeinde zu wenden um erste Auskünfte zu erhalten und vor allem Fragen der Gestaltung oder einer fehlenden Flächenwidmung zu klären. Alternativ erhalten Bauwerber auch bei der Baurechtsverwaltung Bregenzerwald Auskunft.

Ist das Projekt erfolgreich mit der Gemeinde abgestimmt, sind alle Unterlagen für den Bauantrag zusammenzustellen.

Bei Fragen zu den erforderlichen Plan- und Beschreibungsunterlagen helfen die Baueingabeverordnung sowie die Mitarbeiter der BRV gerne weiter.

Der Bauantrag wird bei der Gemeinde abgegeben, diese prüft das Projekt im Hinblick auf das Ortsbild und leitet den Antrag und eventuell vorhandene Bauakten an die BRV weiter.

Bauverhandlung BRV -

Wenn die Widmung und allfällige erforderliche Zustimmungen betreffend Abstandsnachsichten gegeben sind, wird in der Regel der Termin für die Bauverhandlung kundgemacht. 

Bis zur Bauverhandlung vor Ort dauert es üblicherweise ca. 3 Wochen. In diesem Zeitraum werden die erforderlichen Sachverständigengutachten eingeholt und die Nachbarn haben Gelegenheit sich über das Bauvorhaben zu informieren.

Im Zuge der Bauverhandlung bekommen alle Beteiligten die Gelegenheit Ihre Stellungnahmen zum Ermittlungsergebnis vorzubringen. Sind alle Fragen geklärt kann der Bescheid erlassen werden.

Nach Vollendung des Bauvorhabens ist eine Fertigstellungsmeldung zu übermitteln. Gelegentlich erfolgt eine Schlussprüfung vor Ort.

Damit ist das Bauverfahren abgeschlossen. Nach Verständigung des Finanzamtes wird der Akt entweder im Bregenzerwald Archiv eingelagert oder an die Gemeinde retourniert.