Informationen zum Bauverfahren
Arten von Bauvorhaben
Das Vorarlberger Baugesetz (BauG) unterscheidet drei Arten von Bauvorhaben:
- bewilligungspflichtige Bauvorhaben (§18 BauG)
- anzeigepflichtige Bauvorhaben (§19 BauG)
- freie Bauvorhaben (§20 BauG)
Bauvorhaben wie die Errichtung oder die wesentliche Änderung von Gebäuden, Nutzungsänderungen von Gebäuden, Werbeanlagen und ähnliches sowie Vorhaben, die eine Abstandsnachsicht benötigen, sind im Sinne des §18 BauG bewilligungspflichtig.
Die Baubewilligung bescheinigt die gesetzeskonforme Planung eines Bauvorhabens und ermächtigt mit ihrer Rechtskraft zu dessen Ausführung.
Bauvorhaben wie die Errichtung von kleineren Nebengebäuden (z.B. Geräteschuppen), Bauwerken, die keine Gebäude sind (z.B. Carports, Schwimmbecken, Stützmauern), straßenseitigen Einfriedungen oder Abbrüche von Gebäuden) sind im Sinne des § 19 BauG anzeigepflichtig.
Ein wesentlicher Unterschied zu bewilligungspflichtigen Verfahren liegt darin, dass die Nachbarn im Anzeigeverfahren nicht Partei sind.
Der Freigabebescheid bescheinigt die gesetzeskonforme Planung eines Bauvorhabens und ermächtigt mit seiner Rechtskraft zu dessen Ausführung. Auch darf mit dem Bau begonnen werden, wenn die Baubehörde innerhalb von 6 Wochen nach erfolgter Bauanzeige keine Entscheidung getroffen hat.
Gewisse Bauvorhaben, wie z.B. die Errichtung von nicht an öffentlichen Straßen gelegenen Einfriedungen bis max 1,80 m Höhe oder bloße Sanierungsmaßnahmen, sind im Sinne des § 20 BauG frei.
Im Zweifelsfall entscheidet die Behörde, ob Bewilligungs- oder Anzeigepflicht gegeben ist. Die Baurechtsverwaltung steht Ihnen gerne mit Rat und Tat zur Seite. Generelle Abklärungen sind während der Amtszeiten oder nach telefonischer Vereinbarung möglich.
Links zu erläuternden Kommentaren und baurechtlichen Gesetzestexten finden Sie im Bereich Links und Download.
Die notwendigen Schritte zur Baubewilligung oder zum Freigabebescheid
- Einreichung
des Bauantrags/der Bauanzeige samt der Planunterlagen laut Baueingabeverordnung. Wir empfehlen eine vorangehende Abklärung mit uns. Wir bitten um die Zusendung der Planunterlagen auch in digitaler Form, zusätzlich zur obligatorischen Papierform. - Begutachtung
der Einreichunterlagen durch die Baurechtsverwaltung Bregenzerwald - Kundmachung
der Bauverhandlung oder schriftliches Parteiengehör im Falle eines positiven Begutachtungsergebnisses - Akteneinsicht,
etwaige Stellungnahmen der Nachbarn und sonstiger Parteien - Mündliche Bauverhandlung,
falls erforderlich - Baubewilligung
bzw. Freigabebescheid, falls die Bewilligungsfähigkeit gegeben ist - Schriftliche Meldung der Fertigstellung
des Bauvorhabens. Anschließend erfolgt allenfalls eine Schlussprüfung vor Ort.
Checkliste zur Einreichung eines Bauantrags/einer Bauanzeige
- Schriftlicher Bauantrag
bzw. schriftliche Bauanzeige mit Name, Adresse, Telefonnummer, E-Mailadresse der bauwerbenden Person, Angabe von Art, Lage, Umfang und beabsichtigter Verwendung des Bauvorhabens. - Energieausweis,
sofern es sich um "konditionierte" (beheizt, gekühlt etc.) Gebäude handelt. - Unterschriften
der bauwerbenden Person und aller Grundeigentümer. - Zustimmung der betroffenen Nachbarn
zur Erteilung einer Abstandsnachsicht, falls erforderlich. - Nachweis
der rechtlich gesicherten Anbindung an eine öffentliche Verkehrsfläche, etwa mittels eines Dienstbarkeitsvertrags. Befindet sich die Zufahrt an einer Landesstraße ist eine Gebrauchserlaubnis beizulegen. - Verzeichnis der Nachbarn
unter Angabe der Anschriften und Grundstücksnummern der Nachbargrundstücke. - Maßstäbliche Plan- und Beschreibungsunterlagen
in dreifacher Ausfertigung vom Bauwerber und Planer unterschrieben:
- Baubeschreibung - Ausführungsart der Bauteile mit den dazugehörenden Berechnungen, Abwasserbeseitigung, Strom- und Wasserversorgung, Beheizung u.ä.
- Übersichtsplan im Maßstab M 1:1000.
- Schnitte, Ansichten und Geschossgrundrisse M 1:100.
- Abstandsflächenplan 1:200.
- Lageplan M 1:500 mit Darstellung des Bauvorhabens samt Zufahrten, Abstellplätzen, Abwasseranlagen u.ä.
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