Mit dem Schutzgebietsnetz Natura 2000 sollen die natürlichen Lebensräume Europas dauerhaft gesichert werden. Die rechtlichen Grundlagen bilden die Vogelschutzrichtlinie sowie die Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH-Richtlinie).
Die FFH-Richtlinie verpflichtet die Mitgliedstaaten der Europäischen Union dazu, Schutzgebiete auszuweisen sowie Erhaltungsziele und Erhaltungsmaßnahmen für diese festzulegen.
Ziel von Natura 2000 ist der Erhalt natürlicher Lebensräume sowie der Schutz bedrohter Tier- und Pflanzenarten. Dadurch sollen die Schönheit, Eigenart und Vielfalt der Natur- und Kulturlandschaften bewahrt werden.
Informationen zur Natura-2000-Verordnung finden Sie auf der Website des Umweltbundesamtes. Die Liste der Natura-2000-Gebiete und weiterer Schutzgebiete finden Sie auf der Landeswebsite.
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